Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Bedingungen

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Bösch MRS GmbH (nachfolgend auch «Verkäufer» oder

«Bösch» genannt) und dem Kunden unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Firma Bösch MRS GmbH diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Wir liefern ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind.

Unser Warenangebot im Internet und im Katalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit Bestellung unterbreiten Sie uns ein Angebot, welches wir dann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder Lieferung annehmen.

 

Lieferung, Versandkosten, Rückgabe und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

Für Sendungen mit unserem Paketdienstleister berechnen wir je Auftrag innerhalb Deutschlands die anfallenden Versandkosten zzgl. Verpackungsmaterial. Bei gewünschter Abweichung von unserem Paketdienstleister erhöht sich die Versandpauschale entsprechend. Für Sendungen außerhalb Deutschlands erhalten Sie die Versand- und etwaigen Zollkosten auf Anfrage.

Die Fracht- und Verpackungskosten für sperrige Güter (z.B. Reinigungsgeräte, Absaug- und Filtereinheiten, Rohrleitungshaspeln usw.) erhalten Sie auf Anfrage.

Wir gewähren ein volles Rückgaberecht auf unsere im Webshop aufgeführten Waren innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Voraussetzung dafür ist ein einwandfreier, neuwertiger Zustand des betreffenden Artikels. Davon ausgenommen sind Ersatzteile und Sonderanfertigungen, wie auf Kundenwunsch speziell gefertigte Bürsten und Werkzeuge.

Wird eine Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann das Gerät bei Ablehnung der Reparatur unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.

Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Paketdienst bzw. Spediteur auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einwirkungsbereich des Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben, auch Ratenzahlungen, verstehen sich netto in Euro (€) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und zzgl. der Versandkosten. Kosten für Verpackung, Versand, Transport, sowie Steuern, Gebühren und Abgaben bei Auslandgeschäften gehen zu Lasten des Käufers.

Mindestauftragswert bei Inlandgeschäften: Euro 100.--. Bei Exportlieferungen Euro 300.--. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge unter obigem Wert nicht auszuführen bzw. bei Ausführung eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Reparaturen und Ersatzteillieferungen werden in der Regel auch bei geringerem Wert durchgeführt.

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf die Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern und dem Käufer eine Frist zur Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung oder Sicherheitsleistung setzen. Im Falle des erfolglosen Fristablaufs sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unseren sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

Gewährleistung und Haftung

Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Liefer- bzw. Leistungsdatum an den Ersterwerber der Ware. Von der Gewährleistung abgedeckt sind alle Material- und Fabrikationsfehler. Bei gebrauchten Waren, Verschleißteilen, Verbrauchsmaterialien (z. B. Akkus, Batterien, Sensoren, Filter), Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder normaler Abnutzung ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Beseitigung der Mängel obliegt dem Hersteller bzw. entsprechend autorisierter Servicestellen. Die Mängelbeseitigung bewirkt keine Verlängerung der Gewährleistungszeit. Die Kosten für Verpackung und Transport sowie weitergehende Leistungen (Kalibrierungen und Justagen) sind nicht in der Gewährleistung enthalten.

Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn die Seriennummer des Produktes geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurde oder Reparaturen bzw. Abänderungen von dritter nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden.

Nutzen Sie bitte den Online-Serviceauftrag unter www.boesch-mrs.de um Gewährleistungsansprüche anzumelden und legen Sie eine Kopie des Kaufbelegs, aus dem das Liefer- bzw. Kaufdatum ersichtlich ist, der Sendung bei.

Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die vom Verkäufer zurechenbar schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Verkäufers und bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch den Verkäufer oder wenn Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertreter oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

 

Mängelrüge

Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Bösch und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Bei Rücksendung muss das Produkt entweder in der Originalverpackung oder in einwandfreier Verpackung bei Bösch ankommen, sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung und des Kaufbeleges. Bei Rücksendung an Bösch ohne Fehlerbeschreibung oder der vorherigen Zustimmung kann Bösch eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (mind. Euro 100.-) durchführen. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Käufer. Der Vertragspartner kann bei nachgewiesener Mangelhaftigkeit der Leistung oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften erst von der ihm ansonsten zustehenden Rechten Gebrauch machen, soweit Bösch das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist eingeräumt wurde und diese Gebrauch machen, soweit Bösch zuvor das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist eingeräumt wurde und dieses endgültig, auch nach einem weiteren Versuch, fehlgeschlagen ist. Durch Ersatzlieferung von Bösch wird das Recht zur Rückgängigmachung des Geschäfts aufgehoben. Bösch kann bei Unverhältnismäßigkeit der für eine geforderte Nachbesserung notwendigen Kosten jedoch sogleich die Rückabwicklung des Geschäfts verlangen. Zur Durchführung der Nachbesserung ist der Vertragspartner verpflichtet Bösch die Ware zuzusenden. Die Kosten der Sendung trägt der Vertragspartner. Ersatzgeräte für die Dauer der Garantiereparatur sind kostenpflichtig, soweit nicht anders vereinbart. Bösch ist nicht verpflichtet Ersatzgeräte bei Reparaturen während der Gewährleistungs- oder Garantiefrist bereit zu stellen.

 

Lieferzeit, Rahmenaufträge, Produktspezifikationen

Lieferfristen und Termine sind stets unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bestätigt sind

Dem Verkäufer ist grundsätzlich eine Nachfrist von mindestens drei Monaten einzuräumen. Die Frist gilt als gewährt, wenn die geschuldeten Waren bei Bösch zur Abholung bereitstehen. Soweit die Nichteinhaltung der Frist auf kein Verschulden von Bösch, insbesondere auf höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und ähnliches zurückzuführen ist, ist Bösch eine angemessene Fristverlängerung zu gewähren. Soweit die Lieferung ohne Verschulden von Bösch dadurch unmöglich oder unzumutbar wird, besteht keine Lieferverpflichtung mehr. Der Vertragspartner wird nach Erkenntnis der Tragweite eines solchen Ereignisses unverzüglich benachrichtigt. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15% bei Elektronikkomponenten, und bis zu 20 % bei Reinigungswerkzeugen sind branchenüblich und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. Bei Minderlieferung besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge. Die Laufzeit von Rahmenaufträgen beträgt ein Jahr sofern nicht anders angegeben. Mit dem Abschluss eines Rahmenauftrages verpflichtet sich der Kunde die vereinbarte Rahmenmenge innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens abzunehmen. Steht bis zum Laufzeitende eine Restmenge offen behalten wir uns vor die Ware auszuliefern. Angaben zu Produktspezifikationen (RoHs, WEEE, ISO-Normen, etc.) sind Herstellerangaben, wir übernehmen dafür keine Gewähr.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der Bösch MRS GmbH.

Das Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit der Vereinbarung der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG, as of April 11, 1980) wird ausgeschlossen. Daneben gelten die Incoterms 2010 der Internationalen Handelskammer, Paris.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Verbraucherrechtliche Streitigkeiten

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform ("OS-Plattform") initiiert. Diese Plattform können Sie unter folgendem Link aufrufen: ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Stand 1.10.2017

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